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Die Bedeutung von Suchmaschinen für die Navigation potentieller Kunden im World Wide Web ist evident. Entsprechend wichtig und wervoll sind gute Platzierungen. Bei der Search Engine Optimization (SEO) wird versucht auf die Ergebnisse Einfluss zu nehmen, die Internet-Suchmaschinen bei der Suche nach bestimmten Begriffen aufwerfen. Dabei haben sich in der Praxis veschiedene Methoden herausgebildet, deren rechtliche Zulässigkeit zum Teil bezweifelt werden muss.

Der Beitrag analysiert die rechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen zur Optimisierung der Rankings bei Suchmaschinen und unternimmt den Versuch einer Differenzierung verschiedener Arten von SEO-Maßnahmen.

Der Beitrag ist in Folgenden Punkten gegliedert:

  • Hintergrund
  • Verschiedene SEO-Maßnahmen und deren tatsächliche Einordnung
  • Rechtliche Beurteilung von Onpage-Maßnahmen
  • Rechtliche Beurteilung des Linkbuilding
  • Fazit

Den Beitrag von Martin Schirmbacher und Simon Engelbrecht können Sie im Aktuellen Heft der Computer und Recht einsehen (CR 10/2015, S. 659 ff.).