In seiner Vernehmlassung will der Bundesrat die Rechtssicherheit in Bezug auf die Distributed Ledger Technologie (DLT) erhöhen und Missbrauchsrisiken begrenzen. Gleichzeitig sollen im Finanzbereich die Rahmenbedingungen für DLT verbessert werden.
Laut des verabschiedeten Berichtes vom Dezember 2018, ist der bisherige Rechtsrahmen der Schweiz gut geeignet für den Umgang mit neuen Technologien, eingeschlossen DLT, so der Bundesrat. Dennoch besteht punktueller Handlungsbedarf.
Folgende Anpassungen werden daher in der Vernehmlassung vorgeschlagen:
- „Im Obligationenrecht soll die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten geschaffen werden, welche die Funktionen von Wertpapieren gewährleisten kann. Damit soll die Rechtssicherheit bei der Übertragung von DLT-basierten Vermögenswerten erhöht werden.
- Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll – ebenfalls zur Erhöhung der Rechtssicherheit – die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden.
- Im Finanzmarktinfrastrukturrecht soll eine neue Bewilligungskategorie für sogenannte «DLT-Handelssysteme» geschaffen werden. Diese sollen regulierten Finanzmarktakteuren und auch Privatkundinnen und -kunden Dienstleistungen in den Bereichen Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung mit DLT-basierten Vermögenswerten anbieten können.
- Schliesslich soll es künftig möglich sein, auch für den Betrieb eines organisierten Handelssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten. Dies erfordert eine Anpassung des künftigen Finanzinstitutsgesetzes.“
Der Bereich Geldwäschereibekämpfung wird nicht in der Vernehmlassungsvorlage, sondern in der vorgesehenen Anpassung der Geldwäschereiverordnung im Rahmen der angelaufenen Revision des Geldwäschereigesetzes abgedeckt.
Quellen