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Am 17. Juni 2020 hat der Schweizer Nationalrat die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen des Bundesrats zur Anpassung des Bundesrechts an Blockchain (DLT) mit wenigen Änderungen angenommen.

Nachdem der Bundesrat zum Zweck der Weiterentwicklung der Schweiz als führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen am 27. November 2019 die Botschaft zum Bundesgesetz zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register verabschiedete, hat der Nationalrat am 17. Juni 2020 die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen des Bundesrats mit wenigen Anpassungen angenommen. (Unsere Zusammenfassung vom März 2019 finden Sie unter Verbesserung der Rahmenbedingungen für Blockchain/DLT)

In der Folge hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Beratung der Vorlage des vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzes am 3. Juli 2020 aufgenommen und wird an ihrer Sitzung vom 20. und 21. August 2020 die Detailberatung vornehmen. Aus der WAK-S werden jedoch kritische Stimmen laut, insbesondere betreffend die kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit der DLT, das Geldwäscherisiko und die Zukunft der Zentralbanken in Sachen Geldschöpfung.

Das neue Bundesgesetz soll die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln. Gleichzeitig sollen Missbräuche konsequent bekämpft und die Integrität sowie die gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleistet sein.

 

Quelle: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20190074