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WhatsApp erfreut sich im Privatgebrauch ungebremster Beliebtheit. Ob Family-Chat, Fußballverein oder Krabbelgruppe, wer WhatsApp nicht nutzt, hat Schwierigkeiten wirklich dabei zu sein. Nahezu jeder nutzt Messenger-Dienste, nahezu jeder nutzt WhatsApp. Nichts liegt daher näher, als diesen Kanal auch für die Unternehmenskommunikation einzusetzen.

Die kritischen Fragen werden aber immer wieder gestellt: „WhatsApp gehört doch Facebook!“, „Die Datenübertragung in die USA geht gar nicht!“, „Habt Ihr auch eine Einwilligung von allen Nutzern?“, „Was sagt denn Euer Betriebsrat dazu?“. Oft gestellt wird auch die Frage nach dem Umgang mit WhatsApp Business.

Mit diesen Fragen beschäftigt sich das Webinar mit Dr. Martin Schirmbacher und versucht, über legale Nutzungsmöglichkeiten von WhatsApp in der Unternehmenskommunikation aufzuklären. Dabei steht nicht die – von WhatsApp inzwischen untersagte – Werbung per Direktnachricht im Vordergrund, sondern die 1:1-Service-Kommunikation und der unternehmensinterne Einsatz von WhatsApp. Zu den besprochenen Themen gehören: – Übermittlung von Daten in die USA – Weitergabe von Kundendaten – Newsletter-Versand – Abgrenzung Service ./. Werbung – Vorgaben der WhatsApp Business API

Am 13.09.2019 stellte Ihnen Dr. Martin Schirmbacher die rechtlichen Stolperfallen mit Whatsapp in der Service-Kommunikation dar.

Hier können Sie sich das Webinar ansehen

 


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