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Am 17. Dezember 2012 hat ICANN die Reihenfolge der weiteren Bearbeitung der beantragten new gTLD’s festgelegt. Es geht nun mit Riesenschritten im Prozess der Zuteilung von neuen gTLD’s weiter.  ICANN wird nun wöchentlich 80 Anträge während der „Initial Evaluation Period“ bis zum 23. März 2013 bearbeiten und die technischen Details prüfen. Bis zum  13. März 2013 können Widersprüche gegen eine Bewerbung eingewendet werden. Widersprüche müssen beim entsprechenden Dispute Resolution Provider vorgebracht werden. Dieser ist aus der Liste der Widerspruchsgründe ersichtlich1.

Gründe für einen Widerspruch können die folgenden sein:

  1. String Confusion – Verwechslungsgefahr mit einem bestehenden string.  Diesen Grund können v.a. TLD-Registries geltend machen.
  2. Legal Rights – Rechtsansprüche. Rechtsansprüche können durch die jeweiligen Rechteinhaber, vorderhand Markenrechtsinhaber, geltend gemacht werden. Über die anwendbaren Kriterien betreffend ihres Rechtsanspruches und damit die Chancen und Risiken eines Widerspruches gegen einen beantragten new gTLD beraten wir Sie gerne.
  3. Limited Public Interest – Beschränktes öffentliches Interesse.Dieser Widerspruchsgrund betrifft insbesondere IGO’s.
  4. Community – Gemeinwesen/Gemeinschaften.Sämtliche Gemeinschaften können hier einen Widerspruch einbringen, wenn sie die Existenz der Community belegen. Die Faktoren, die hier berücksichtigt werden sind manigfach. Aus diesem Grunde wurden bereits bei String Contentions d.h. zwei oder mehrere identische Anträge einen newTLD betreffend bereits durch Rückzüge gelöst. Dies gilt insbesondere für .swiss. Die Fluggesellschaft SWISS hat zugunsten des BAKOM ihren Antrag zurückgezogen2. Dies zu Recht, aufgrund des Grundes der Community hätte das BAKOM nämlich gute Aussichten auf Erfolg.3 Der Rückzug erfolgte, nachdem das BAKOM ein GAC Early Warning an die SWISS richtete.4

Wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, tut gut daran, abklären zu lassen, ob er Aussicht auf einen erfolgreichen Widerspruch hat. Letzte Möglichkeit für die Einlegung eines Widerspruches gegen eine neue gTLD ist der 13. März 2013.

Quellen:

  1. newgtlds.icann.org
  2. siehe unter nzz.ch
  3. iccwbo.org