Freier Datenfluss mit Singapur: Wie die Schweiz den digitalen Handel neu regeln will
Organisations that develop, deploy or use AI systems and any national laws that regulate such use shall ensure that, to the extent reasonable given the circumstances and state of the art of the technology, such use is transparent and that the decision outcomes of the AI system are explainable.
A survey of middle powers’ converging drivers and mitigation strategies to adress technological sovereignty vulnerabilities.
Der Beitrag von Hans Caspar von der Crone und Keivan Mohasseb analysiert den Stand der Aktienrechtsrevision nach der ständerätlichen Beratung vom Juni 2019 und beleuchtet die wichtigsten politischen und rechtlichen Weichenstellungen des Reformprojekts. Anhand von zehn zentralen Themen – darunter Kapitalband, Generalversammlung im Ausland, statutarische Schiedsklauseln, Vergütungsregeln und Loyalitätsaktien – zeigen die Autoren die wesentlichen Differenzen zwischen National- und Ständerat auf. Die Darstellung verbindet eine Übersicht über die parlamentarischen Beschlüsse mit einer kritischen Würdigung ihrer praktischen Auswirkungen. Der Beitrag bietet damit eine kompakte Orientierung zu den damals entscheidenden Entwicklungen des schweizerischen Aktienrechts.
Die Publikation von Keivan Mohasseb und Hans Caspar von der Crone analysiert einen Entscheid des Bundesgerichts zur Frage: Können einmal ausgeübte Gestaltungsrechte nachträglich widerrufen werden? Ausgehend von einem Streit über die verspätete Erstellung einer Stockwerkeigentumswohnung untersuchen die Autoren die dogmatischen Grundlagen von Gestaltungsrechten und die Tragweite des Grundsatzes ihrer Unwiderrufbarkeit. Der Beitrag zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein Wechsel zwischen verschiedenen Rechtsbehelfen dennoch zulässig sein kann, und ordnet die bundesgerichtlichen Erwägungen in den allgemeinen Kontext des Vertragsrechts ein.
Der Beitrag analysiert ein Urteil des Handelsgerichts Zürich zur gerichtlichen Durchsetzung des aktienrechtlichen Auskunftsrechts von Minderheitsaktionären. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen, Grenzen und Modalitäten der Auskunftserteilung sowie die klageweise Durchsetzung nach Art. 697 OR. Keivan Mohasseb und Hans Caspar von der Crone ordnen den Entscheid in das geltende Aktienrecht ein und beleuchten zugleich die Auswirkungen der damals bevorstehenden Aktienrechtsrevision. Der Beitrag bietet damit wertvolle Orientierung für die Praxis im Spannungsfeld zwischen Informationsinteressen der Aktionäre und den Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft.
In Folge 44 des Data Navigator Podcast geht es um FRAND im Data Act, also die Frage, zu welchen Bedingungen Dateninhaber IoT-Daten an Dritte herausgeben müssen und was sie dafür verlangen dürfen. Martin Schirmbacher und Hubertus von Rönne erläutern die Einzelheiten der neuen gesetzlichen Regelung. Ausgangspunkt ist das bekannte Dreieck: Ein Nutzer (z.B. Windparkbetreiber) weist den Hersteller (z.B. Vestas) an, Betriebsdaten direkt an einen Dritten (z.B. das Startup Turbit) zu schicken. Dafür muss zwischen Hersteller und Drittem ein Vertrag geschlossen werden (siehe Art. 8 Data Act), und die Vergütung richtet sich nach Art. 9 DA, das alles zu FRAND-Bedingungen. Der Nutzer darf die Daten dagegen ohne Entgelt herausverlangen. Martin und Hubertus gehen im Detail durch, welche Kosten der Hersteller verlangen darf (Bereitstellungskosten, Onboarding, ggf. Marge und Investitionskosten – letztere aber zum Beispiel nicht gegenüber KMU), welche Abrechnungsmodelle die Draft Guidelines der Kommission vorsehen und was „non-discriminatory" in der Praxis bedeutet. Zentraler Grundsatz: Der Wert der Daten selbst darf nicht bepreist werden . Das Fazit: Die Vergütungsfragen werden sich sektorspezifisch unterschiedlich entwickeln. Aktuell scheitert es oft noch an Grundlegendem: Welche Daten fließen überhaupt, wie sind sie zuzuordnen? Das Petitum bleibt: Hersteller, Nutzer und Datenempfänger müssen sich sektorintern zusammensetzen und auch über die Konditionen der Datenbereitstellung sprechen.
Der Bundestag hat am 26. März 2026 das Gesetz zur Durchführung der Datenverordnung (DADG) beschlossen, am 29. Mai wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat Deutschland – mit deutlicher Verspätung – den nationalen Rechtsrahmen geschaffen, den der EU Data Act den Mitgliedstaaten abverlangt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über Hintergrund, Inhalt und die Bußgeldregelungen des neuen Gesetzes.
In Unternehmen wird KI längst in vielen Bereich genutzt: in HR, Marketing, Softwareentwicklung, Customer Service, Legal, Einkauf oder Management. Das mag häufig große Effizienzgewinne oder bessere Ergebnisse versprechen, nicht selten gehen damit aber auch Shadow-AI, ungeklärte Tool-Freigaben, Datenschutzrisiken, urheberrechtliche Fragen und Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden einher. Gleichzeitig konkretisiert sich die gesetzliche Regulierung. Die KI-VO verlangt nicht nur eine Einschätzung der rechtlichen Risiken, sondern schreibt je nach Risikoklasse dokumentierte Entscheidungen, belastbare Prozesse, klare Rollen und KI-Kompetenz im Unternehmen vor.