Update: MiCA-Verordnung: Umgang der EU mit Crypto-Assets
Wir informierten bereits in einem früheren Insight darüber, wie die EU künftig mit Crypto-Assets umgehen will und bezogen uns dabei insbesondere auf die Verordnung über Markets in Crypto-Assets (sog. „MiCA-Verordnung“) und deren Token-Kategorisierung. Nun haben sich der EU-Ratsvorsitz und das Europäische Parlament vorläufig über den Vorschlag zur MiCA-Verordnung geeinigt und den Rechtsrahmen festgelegt. Es soll mit der neuen MiCA-Verordnung ein strenger internationaler Standard für den Handel von Kryptowerten etabliert werden, wodurch insbesondere die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung unterbunden werden sollen. Die EU reguliert mithilfe der MiCA-Verordnung den Umgang mit Krypotwerten und stellt Anforderungen an Emittenten und Anbieter von Kryptowerten und –dienstleistungen.