OLG Hamm: Drohnenperspektive wird nicht von der Panoramenfreiheit gedeckt
Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des LG Bochum bestätigt, wonach Luftbildaufnahmen mittels Drohnen nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt sein. Zugleich hast das OLG aber auch die Revision zum BGH für eine abschließende Klärung der Frage zugelassen.
