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100 europäische und 100 chinesische geografische Angaben sollen im Rahmen eines neuen Abkommens geschützt werden. So soll die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen der EU und China auf diesem Gebiet weiter gestärkt werden, um die mit den geografischen Angaben verbundene Einzigartigkeit zu bewahren.

Was sind geografische Angaben?

Geografisch Angaben dienen dem Schutz des geografischen Ursprungs, des damit verbunden Know-Hows und die einzigartigen Eigenschaften, die oftmals mit dem Namen eines Produktes einhergehen. Der Irish Whisky etwa, suggeriert schon allein durch seine Bezeichnung, einen irischen Ursprung. Nicht immer aber stimmt das Etikett der Flasche mit dem Inhalt überein, die geographische Angabe wird benutzt ohne dass der Whiskey tatsächlich aus Irland kommt.

Wieso ein Abkommen mit China?

Mit rund 1,4 Milliarden potenzieller Kunden ist China der der drittgrößte Abnehmer für europäische Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Gleichzeitig ist China auch der zweitwichtigste Absatzmarkt für Ausfuhren mit geschützter geografischer Angabe. Entsprechend groß ist das Bedürfnis, im Rahmen der EU-Qualitätspolitik europäische Güter zu schützen, zumal die chinesische Nachfrage nach europäischen Produkten groß ist, Tendenz steigend. Zwischenzeitlich haben das auch chinesische Unternehmer erkannt, die mit allerhand Tricks die Herkunft ihrer Produkte verschleiern.

Der Parmaschinken etwa, stammt traditionell aus der italienischen Provinz Parma nordwestlich von Bologna. Doch der Weg nach China ist weit, die Produkte teuer also stampften chinesische Produzenten kurzerhand im eigenen Land ein Dorf aus dem Boden und nannten es Parma. Und so wird nun vor Ort Parmaschinken produziert – Made in China – und an die Landsleute verkauft.

Was steht in dem Abkommen?

Wenig verwunderlich also, dass beide Parteien an der Integrität ihrer Produkte interessiert sind.

So einigte man sich auf 100 europäische geographische Angaben, die fortan in China geschützt sein sollen. Darunter etwa das Münchener Bier, der Irish Whiskey und der Parmaschinken.

Doch auch China vertreibt Produkte, deren Namen das Land gerne geschützt wüsste. Deshalb sind auch in der EU nunmehr 100 chinesische geographische Angaben, wie Wuyuan Lü Cha (Grüner Tee aus Wuyuan), Panjin Da Mi (Panjin Reis) oder Wuchuan Yue Bing (Wuchuan Mooncake) gesichert.

Dieses Abkommen werde dazu beitragen die Echtheit europäische Produkte zu gewährleisten und ihr Ansehen zu erhalten. Gleichzeitig stärke man so die Handelsbeziehungen, was dem europäischen Agrar- und Lebensmittelsektor wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchen auf beiden Seiten zugutekommen werde, so Kommissar Phil Hogan.

Das Abkommen muss vom Rat noch offiziell angenommen werden und wird voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten. Damit geht die EU einen lange nötigen Schritt und scheint dies auch weiterhin tun zu wollen. Schon innerhalb der nächsten vier Jahre sollen auf beiden Seiten weitere 175 Begriffe in das Abkommen eingebracht werden. Bis dahin muss nun untersucht werden, wie erfolgreich das Abkommen tatsächlich ist.