Das europäische und deutsche Datenschutzrecht wird den Herausforderungen der vernetzten Kommunikation nicht gerecht. Niko Härting und Professor Dr. Jochen Schneider haben daher für einige neue datenschutzrechtliche Normen Vorschläge veröffentlicht, um die Diskussion zu einem neuen Datenschutzrecht voranzubringen. In der Zeitschrift für Rechtspolitik werden drei zentrale Vorschläge vorgestellt.
Der seit längerer Zeit bestehende Reformbedarf ist unstreitig. Es gibt zahlreiche „Eckpunkte“-Papiere und bedeutende Entscheidungen, die indirekt die Schwächen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) markieren. Bezeichnend ist schon die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Volkszählung. Aber auch neuere Entscheidungen decken die Unzulässigkeiten des derzeitigen Datenschutzrechtes auf, wie etwas die Entscheidungen des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung und zur Online-Durchsuchung oder die des Bundesgerichtshof (BGH) zu spickmich.de.
Dennoch gibt es kaum konkrete Vorschläge für eine Neugestaltung der datenschutzrechtlichen Normen. Um die Diskussion – auch mit Blick auf anstehende EU-Regelungen – voranzubringen, haben Niko Härting und Professor Dr. Schneider einige Vorschläge für neue datenschutzrechtliche Normen im nicht-öffentlichen Bereich veröffentlicht.
Drei zentrale Vorschläge werden in der Zeitschrift für Rechtspolitik erläutert (Härting/Schneider, Das Dilemma der Netzpolitik, ZRP 2011, 233)
- Neubestimmung des Schutzguts
- Modifikation des Verbotsprinzip
- Konkretisierung des Transparenzgebots
Außerdem wird auf die unzureichende Beachtung der Rolle der Social Media eingegangen. Schließlich finden sich Hinweise auf weitere zur Novellierung des Datenschutzrechts anstehende Themen.
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