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Das Schweizer Parlament hat im Rahmen der Einigungskonferenz die letzten Differenzen zwischen den Räten bereinigt und den Anträgen der Einigungskonferenz in den zwei letzten grossen Punkten zugestimmt: Profiling mit hohem Risiko für die Persönlichkeit von Betroffenen bedarf in Zukunft der ausdrücklichen Zustimmung des/der Betroffenen. Bonitätsdaten dürfen in Zukunft während 10 Jahren aufbewahrt werden.

 

Das Parlament hat die Revision des DSG abgeschlossen: Neu verfügt die Schweiz über ein modernes Datenschutzgesetz, welches sich stark an die EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anlehnt.

Die letzten Differenzen in den Räten wurden im Rahmen der Einigungskonferenz bereinigt: Profiling mit hohem Risiko für den/ die Betroffene bedarf in Zukunft der vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des/ der Betroffenen, Bonitätsdaten dürfen bis zu 10 Jahren aufbewahrt werden.

Damit hat die Schweiz auch den Weg geebnet, um über ein adäquates Datenschutzniveau im Verhältnis zur EU zu verfügen. Der entsprechende Entscheid der EU ist denn auch ausstehend.

Für die Schweizer Wirtschaft bedeutet der erfolgreiche Abschluss einen wichtigen Schritt, um insbesondere in den Handelsbeziehungen mit der EU keine neuen Hindernisse befürchten zu müssen.

Es gilt nun, die neuen Vorgaben in den Unternehmen raschmöglichst umzusetzen, denn Übergangsfristen sieht das neue Gesetz keine vor, wenn die Revision in Kraft tritt. Das Inkrafttreten wird vom Bundesrat festgelegt – nach abgelaufener Referendumsfrist und Anpassung der entsprechenden Verordnung.

Wir haben für Sie ein Gegenüberstellung des DSG, des revidiertes DSG und der DSGVO zusammengestellt. Diese können Sie in unserem Shop erwerben. Haben Sie weitere Fragen zum DSG und möchten sich im Bereich des Datenschutzes für Ihr Unternehmen weiterbilden, dann besuchen sie unsere Webcastreihe zum Datenschutz.

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Quellen:

SDA-Meldung Debatte im Nationalrat, 24.09.2020

Foto: Parlamentsgebäude: Nordfassade, ©Parlamentsdienste, CH-3003 Bern