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Die Covid-19-Pandemie hat erhebliche rechtliche Konsequenzen für fast alle Bereiche des Lebens und der Wirtschaft. Die geistigen Eigentumsrechte gehören zu den Rechtsgütern, die eher wenig von Corona beeinflusst werden.

Das liegt zum einen daran, dass Immaterialgüterrechte glücklicherweise nicht ansteckungsfähig sind, zum anderen rüttelt die Corona-Krise weder am Bestand noch an den Verfügungsbefugnissen geistiger Eigentumsrechte. Betroffen waren hingegen die Verfahren bei den Ämtern und Gerichten. Dort kam es vor allem wegen struktureller Engpässe zu Verzögerungen in streitigen Verfahren und Fristverlängerungen. Fabian Reinholz hat für den IP-Berater dennoch einige IP-Rechtsrelevante Gesichtspunkte analysiert. Dazu gehört die Vermarktung von IP-Rechten, Schutzrechte für Maskendesigns, Markenschutz für den Vertrieb von Masken, „Coronamarken“ sowie die Gefahr, gegen Medizinprodukterecht und Wettbewerbsrecht zu verstoßen, wenn man nicht beim Branding seiner Masken aufpasst.

Den Beitrag finden Sie in der IPRB 7/2020, S. 163 ff.