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Bettina Wulff klagt gegen Google. Es geht maßgeblich um die Autocomplete-Funktion, es geht um Rotlicht und um Gerüchte, die seit geraumer Zeit breiten Raum in diversen Blogs einnehmen. Wer bei Google „Bettina Wulff“ eingibt, erhält Suchvorschläge, die mit „Escort“ anfangen und mit „Prostituierte“ noch lange nicht aufhören.

Prof. Niko Härting spekuliert nicht übermäßig über die Einzelheiten des in Hamburg anhängigen Rechtsstreits, sondern untersucht, ob die Ex-Präsidentengattin von Google die Entfernung von Links auf gebloggte Klatschgeschichten aus dem Suchindex verlangen kann, und ob es aus den gerichtlichen Entscheidungen zu Google-Snippets Erkenntnisse gibt, die sich im Fall Wulff fruchtbar machen lassen.

Die Klagen blieben allen bekannten deutschen Fällen, in denen Betroffene gegen Autocomplete-Suchvorschläge vorgingen, erfolglos. Überzeugende Argumente für eine Haftung von Google für die „automatischen“ Vorschläge zu finden wird auch für Bettina Wulff schwer werden.

Werfen Sie einen Blick in den Aufsatz (Heft 10 K&R 2012, 633 – 635).