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Die Simsa – der Branchenverband der Schweizerischen Internet-Industrie – hat am 1. Februar 2013 einen Code of Conduct für Notice & Takedown definiert. Sämtliche Simsa-Mitglieder sind gehalten, diesen einzuhalten.

Diejenigen Mitglieder, die ein Simsa-Hosting-Gütesiegel nutzen, müssen den Code of Conduct einhalten. Er beinhaltet Verhaltensgrundsätze der Hostingprovider im Zusammenhang mit illegalen Inhalten. Als Grundsatz wird festgehalten, dass den Hosting-Provider keine aktive Pflicht zur Überwachung von Webseiten und Applikationen trifft. Reaktiv verpflichten sich die Hosting-Provider bei einer formell und materiell genügenden Benachrichtigung eines Rechteinhabers, dass er Meldungen über Rechtsverletzungen an seinen Kunden weiterleitet und diesen bittet, rechtsverletzende Inhalte zu beseitigen. Der Hosting-Provider weißt seinen Kunden darauf hin, dass er gegenüber dem Hosting-Provider Schadenersatzpflichtig werden kann. Der Hosting-Provider kann für die vorsorgliche Deckung dieses Schadens vom Kunden eine Sicherheitsleistung verlangen.

Bei klaren Rechtsverletzungen kann der Hosting-Provider den Zugang zur Webseite sperren. Eine klare Rechtsverletzung liegt dabei vor, wenn vom Hosting-Provider wie auch von einem Laien erkennbar ist, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt. Dies ist insbesondere in den Gebieten Rassendiskriminierung, harte Pornographie und Gewaltdarstellung der Fall. Andere Delikte wie z.B. Urheberrechtsverletzungen sind jedoch schwieriger zu erkennen und auch zu beurteilen, weshalb eine klare Rechtsverletzung oft nicht vorliegen dürfte. Problematisch ist in der Praxis z.B. bereits, ob derjenige, der die Meldung macht, auch der Rechteinhaber ist. Zudem ist für den Hosting-Provider i.d.R. nicht erkennbar, ob die Nutzung illegal erfolgt oder zulässig ist.

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