BVGer: Ohne Mensch kein Patent –KI ist keine Erfinderin
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Eine Künstliche Intelligenz darf nicht als Erfinderin eines Patents eingetragen werden. Nur natürliche Personen können diesen Status beanspruchen — vorausgesetzt, sie haben im Prozess der KI mitgewirkt, die Erfindung erkannt und die Anmeldung eingereicht. Damit setzt der BVGer einen klaren Standard für KI gestützte Innovationen – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Patentstrategien und künftige Rechtsentwicklung.