Umfang der Auskunft nach Art. 15 DSGVO – Wahlrecht des Verantwortlichen? Entscheidung des EuGH steht bevor!
Ein Gastbeitrag von Dr. Claudio Arturo und Maximilian Wiesner
Ein Gastbeitrag von Dr. Claudio Arturo und Maximilian Wiesner
Der EuGH hat am 16.7.2020 erneut ein wegweisendes Urteil für den Grundrechtsschutz von Unionsbürgern gesprochen und das von der Kommission mit den USA verhandelte Datenschutzabkommen „Privacy-Shield“ für nichtig erklärt (EuGH, Urt. v. 16.7.2020 – C-311/18). Für Unternehmen, die auf Dienste von US-Anbietern zurückgreifen, kommt großer Handlungsbedarf zu.
Ist "Leistung gegen Daten" erlaubt oder greift das Koppelungsverbot gemäss Art. 7 DSGVO? Durch das Anbieten von kostenlosen E-Books, Nutzung einer Software oder der Teilnahme an Gewinnspielen, schaffen Unternehmen den Anreiz personenbezogene Daten preiszugeben. Der Nutzer „bezahlt“ damit mit seiner E-Mail-Adresse und der Einwilligung, E-Mails und Newsletter zu erhalten.
Microsoft erfüllt die DSGVO-Anforderungen an Auftragsverarbeiter nicht, urteilt die Datenschutzkonferenz, das höchste Gremium der Deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden.
Die datenschutzrechtliche Frage, ob ein Betreiber einer Online-Plattform Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, benötigt eine genaue Betrachtung der angebotenen Lösung. Kann der Plattformbetreiber wesentliche Parameter der Datenverarbeitung nicht mitbestimmen, so liegt tendenziell eine Auftragsverarbeitung vor.
Die datenschutzrechtliche Frage, ob ein Betreiber einer Online-Plattform Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter ist, benötigt eine genaue Betrachtung der angebotenen Lösung. Kann der Plattformbetreiber wesentliche Parameter der Datenverarbeitung nicht mitbestimmen, so liegt tendenziell eine Auftragsverarbeitung vor.
"DSGVO wirkt?!" Sebastian Schulz evaluierte die DSGVO auf ihren Einfluss auf das Datenschutzrecht.
Innsbruck: Schadensersatzanspruch nach DSGVO bei immateriellen Schaden. Was lässt sich daraus ableiten?
Die DSGVO wirft Fragen auf. Der Brexit noch mehr. Wenn beides aufeinander trifft, brauchen Unternehmen ein neues Konzept.
Rechtsgrund oder Rechtsfolge? Sicher ist: Es darf verwiesen werden.
Hausaufgaben müssen gemacht sein. Auch wenn es ums Löschen geht!
Die DSK einigen sich: Rechtssicherheit muss her.