Schweiz stärkt die Finanzintegrität: Neues Transparenzgesetz und zentrales Register wirtschaftlich Berechtigter sowie strengere GwG-Regeln für Berater
Ab Oktober 2026 gilt in der Schweiz ein Paradigmenwechsel: Erstmals entsteht ein zentrales Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte von juristischen Personen. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen gegenüber den Behörden offenzulegen. Gleichzeitig werden Berater, insbesondere Anwälte und Notare, bei bestimmten strukturierenden Tätigkeiten dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Die Reformen sollen vornehmlich der Stärkung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung dienen, bringen jedoch erhebliche neue Compliance-Pflichten für betroffenen Unternehmen und Berater mit sich. Was bedeutet das konkret für Verwaltungsräte, Geschäftsführer und beratende Berufe? Und wo liegen die neuen Haftungs- und Compliance-Risiken? Wir ordnen ein.